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Pflicht zur KrankenversicherungPrivate und gesetzliche Krankenversicherungen sind zwei völlig unterschiedliche Systeme, deren einzige Gemeinsamkeit die Übernahme von Kosten im Krankheitsfall durch die jeweilige Versicherung ist.Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine versicherten Personen aussuchen: So kann ohne Angabe von Gründen der Vertragsabschluß verweigert werden. Ziel dabei ist es, möglichst gesunde und auf Dauer zahlungsfähige Personen zu versichern, um die Kosten und die Beitragsanpassungen niedrig zu halten. Die Beitragsberechnung: Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht aufgrund des Einkommens des/der Versicherten berechnet. Einzig der gewünschte Versicherungsumfang und die zu versichernde Person werden zur Grundlage der Beitragskalkulation herangezogen. Eine weitere Besonderheit der PKV ist die fehlende Familienversicherung: Jede Person, auch die Kinder, muß einzeln versichert werden und zahlt einen eigenen Beitrag.
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